Resolutionen, die Ausgaben zur Folge haben, werden der Generalversammlung von einem Ausschuss nur dann zur Genehmigung empfohlen, wenn ihnen ein vom Generalsekretär ausgearbeiteter Kostenvoranschlag beigefügt ist.
لا توصي أية لجنة الجمعية العامة باعتماد أي قرار ينطوي على نفقات ما لم يكن مشفوعا بتقدير للنفقاتمعد من الأمين العام.